Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Pflege wird laut §15 des Epidemiegesetzes der geplante Schulschikurs abgesagt.
Bezüglich einer möglichen Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt wird erst entschieden und hängt auch von der weiteren Entwicklung der derzeitigen Verhältnisse ab.